„Von Unternehmensbewertungen bis hin zu Fairness Opinions - wir stellen sicher, dass mittelständische Unternehmen nicht unter Wert gehandelt werden."“
Corporate Finance
Steht die Entscheidung eines Unternehmensverkaufs oder -kaufs, einer Fusion oder Abspaltung sowie einer Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierung an, soll im Sinne aller beteiligten Parteien vorab eine adäquate Berechnung des Unternehmenswerts, auch und gerade unter Berücksichtigung möglicher M&A-Szenarien, erstellt, etwa in Form einer Fairness Opinion. Die relevanten Stakeholder im Entscheidungsprozess, also die Gesellschafter, das Management, ggf. finanzierende Banken und weitere wesentliche Beteiligte, müssen bei allen Phasen des Prozesses über eine valide Entscheidungsgrundlage verfügen. Die Partner von Saxenhammer stehen auf diesem Weg an Ihrer Seite.
Auf Basis sorgfältiger Beratung setzen wir mit Ihnen gemeinsam den Rahmen für die Erstellung einer umfassenden Unternehmenswertanalyse Ihres Unternehmens oder des Zielunternehmens, übernehmen die Vermittlung an Experten für die Durchführung einer objektiven Fairness Opinion und setzen Ihre Interessen in einer sicheren Verhandlungsführung zuverlässig um.
Exakte Vorbereitung
und Planung
Bevor wir Berechnungen zum Firmenwert aufnehmen, möchten und müssen wir Ihr Unternehmen, bzw. im Buy-Side-Prozess das Zielunternehmen, kennenlernen. Dafür arbeiten wir uns tief in die Unternehmenshistorie mitsamt sämtlichen Zahlen, Fakten und Erfolgsfaktoren ein. Dieser Einblick erlaubt uns, aus den gesammelten Informationen wichtige Schlüsse zu ziehen und Prognosen für das zukünftige Wachstum aufzustellen.
Sauberes Vorgehen für maximalen Erfolg
Wir sind Experten im M&A-Bereich. Wir ziehen daher verschiedene Methoden zum Berechnen eines objektiven Firmenwerts heran, um bei der eigentlichen Verhandlung eine aussagekräftige Bewertung zur Hand zu haben, die sowohl Stärken als auch Schwächen transparent aufzeigt. So garantieren wir angemessene Kaufpreise sowie die optimale Positionierung Ihres Unternehmens.
Individuelle
Betrachtung
Je nach persönlicher Unternehmenssituation, Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Ausgangslage und Ihren Zielen führen wir Sie durch die geeigneten Verfahren der Unternehmensbewertung und darüber hinaus durch den gesamten M&A-Transaktionsprozess.
Mit der anfänglichen Zieldefinition wird bestimmt, zu welchem Zweck wir den Unternehmenswert ermitteln. Das können ein Unternehmenskauf, ein Unternehmensverkauf, eine Fusion oder steuerliche Zwecke sein. Um die Unternehmensbewertung durchführen zu können, sammeln wir vorab jegliche relevanten Informationen zum Unternehmen.
1Je nach Branche, Größe und Art der Firma wählen wir nach Prüfung die passende Bewertungsmethode aus. Zum Ermitteln des Unternehmenswerts werden klassische Methoden wie das Vergleichsverfahren (Bewertung anhand branchenspezifischer Multiplikatoren), das Ertragswertverfahren und das DCF-Verfahren eingesetzt.
2Durch die Anwendung der geeigneten Bewertungsmethode ermitteln wir den wirtschaftlichen Wert Ihres Unternehmens bzw. des Zielunternehmens. Dabei berücksichtigen wir das allgemeine Investitionsklima, die individuellen Zukunftsaussichten und -potenziale sowie die Marktentwicklung der Firma. Die Haupttreiber sind Gewinnstabilität und -wachstum. Die Ergebnisse halten wir nach dem Berechnen in einem umfassenden Bericht fest, den wir Ihnen zukommen lassen.
3Der Markt steht nie still. Daher ist die Erstellung einer Unternehmensbewertung eine Momentaufnahme. Wir kümmern uns vor der Transaktionsabwicklung vorsorglich um die Überprüfung und Aktualisierung des Unternehmenswerts und geben die Änderungen in der Dokumentation wieder.
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Warum nochmal eine Fairness Opinion beauftragen, wenn Sie bereits den Unternehmenswert haben berechnen lassen? Weil die Fairness Opinion als Rückversicherung der Unternehmensbewertung den ermittelten Preis prüft und die nötige Transparenz in die Transaktion bringt.
Bei einer Fairness Opinion – der unabhängigen Beurteilung durch einen Dritten – wird ähnlich dem Verfahren der Unternehmensbewertung eine Einschätzung zum Unternehmenswert erstellt. Eingeholt wird eine Fairness Opinion dann, wenn die finanzielle Angemessenheit (finanzielle Fairness) des Kauf- oder Verkaufspreises bzw. der Unternehmenstransaktion unter den beteiligten Parteien strittig ist. Die Fairness Opinion kann als schriftliche Stellungnahme auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung basieren, bezieht aber beim Ermitteln des Unternehmenswerts auch äußere Faktoren mit ein, wie Marktbedingungen oder die Verhandlungspositionen der Parteien.
Unsere Partner von Saxenhammer zählen es zu ihrer Sorgfaltspflicht, Ihnen immer die beste Beratung zukommen zu lassen, damit Sie sich mit Ihrer Entscheidung rundum sicher fühlen. Daher empfehlen wir für eine gute Corporate Governance die Durchführung einer Fairness Opinion. Die unabhängige Stellungnahme zum ermittelten Unternehmenswert fungiert dabei nicht als Handlungsempfehlung, sondern vielmehr als Hilfe bei der Entscheidungsfindung und zur Absicherung der finanziellen Fairness, falls es im Nachgang zu Streitigkeiten kommen sollte.
Im Bereich Mergers und Acquisitions bilden der Unternehmensverkauf und -kauf bilden den Kern unserer Kompetenz. Die Umsetzung kann auf vielfältige Weise erfolgen: Share-Deal, Asset Deal, Buy-Out, Carve-Out, fremdfinanzierte Übernahme, Fusion, Insourcing, Joint Venture, Rekapitalisierung, Spin-Off, Squeeze-Out. Jede Art der Transaktion erfordert spezielle Kompetenz und oft auch die Fähigkeit, schnell zu handeln. Wir haben diese erforderliche Expertise in über 300 erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen aufgebaut.
Mergers und Acquisitions bieten somit sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Als professionelle Partner unterstützen unsere M&A-Berater Unternehmen und Unternehmer des Mittelstands mit erstklassigen M&A- und Corporate-Finance-Dienstleistungen. Durch gezielte Beratung und einer differenzierten Strategie erhöhen wir die Erfolgswahrscheinlichkeit des M&A-Prozesses und minimieren Risiken.
Auch wenn wir im Rahmen einer gezielten Suche nach potenziellen Übernahmezielen interessante Kandidaten identifizieren können, bleibt die Finanzierung der Transaktion immer ein kritischer Punkt im Prozess. Hier stehen wir Ihnen gerne mit umfangreichem Fachwissen zur Verfügung, um Ihnen bei der Strukturierung der Akquisitionsfinanzierung zu helfen.
Im Bereich des Corporate Finance decken wir ein breites Spektrum an Fragen zur Unternehmensfinanzierung ab. Dies umfasst die Planung und Arrangierung der Finanzmittel (Eigen- und Fremdkapital). Konkret geht es darum, die Liquidität des Unternehmens aufrechtzuerhalten sowie Kapital für Wachstum und Expansion zu sichern. Unsere Unterstützung im Bereich des Corporate Finance ist umfassend und reicht von der Diskussion und Entwicklung einer optimalen Finanzierungsstrategie bis hin zur erfolgreichen Umsetzung derselben.
Da bei einem Unternehmenskauf, einem Unternehmensverkauf oder einer Fusion von Unternehmen die unterschiedlichsten Blickwinkel der jeweils beteiligten Parteien aufeinander treffen. Während die Verkäufer vergangene Erfolge als Referenz heranziehen, liegt der Fokus eines Käufers tendenziell stärker auf zukünftigem Wachstum und zu erwartenden Erträgen, auf den strategischen Perspektiven des Unternehmens. Die unterschiedlichen Methoden, die beim Berechnen des Firmenwerts zur Anwendung kommen, sollen die Interessen beider Parteien berücksichtigen, sodass am Transaktionsende ein Ergebnis erzielt wird, mit dem alle zufrieden sind.
Ihre M&A-Berater von Saxenhammer begleiten Sie mit einer fundierten und jeweils zielgenauen Methode der Unternehmensbewertung durch sämtliche M&A-Prozesse wie Unternehmensverkauf, -kauf und -zusammenschluss.
Das Ertragswertverfahren (auch EBIT-Verfahren oder EBIT (EBIT für „earnings before interest and taxes“)) ist unter den verschiedenen Methoden der Firmenwert-Berechnung eines der gängigsten Verfahren. Die Ertragswertmethode nach IDW S1 beruht auf dem IDW-Standard, also den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
Bei diesem werden die zukünftigen Gewinne auf dem Grundsatz einer Plan-, Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzinsung bis zum festgelegten Bewertungsstichtag berechnet. Laut dem Ertragswertverfahren nach IDW S1 ergibt sich der Firmenwert nicht aus der aktuellen Lage der Firma, sondern mittels der zukünftigen Potenziale (der in der Zukunft erwirtschafteten Gewinne). Bei diesem Verfahren steht die zentrale Frage im Raum, wie rasch der Kaufpreis durch die zukünftigen Gewinne ausgeglichen werden kann. In diesem Zusammenhang wird zunächst der durchschnittliche Gewinn der letzten Jahre berechnet, welcher als Ausgangsbasis für die Planung der zukünftigen Erträge und Cashflows dient. Anschließend erfolgt die Diskontierung der erwarteten Überschüsse bzw. Gewinne unter Verwendung des Kapitalisierungszinses zur Ermittlung des Unternehmenswerts.
Die Ermittlung des Ertragswerts nach IDW S1 beruht somit auf dem Grundsatz der Zukunftsbezogenheit der Bewertung. Dadurch, dass nicht nur die Vergangenheitswerte betrachtet werden, wird für den Käufer sichergestellt, dass der Kaufpreis die zu erwartenden Gewinne nicht übersteigt.
Beim Substanzwertverfahren wird ermittelt, welche Summe ausgegeben werden müsste, um eine etablierte Firma zum aktuellen Zeitpunkt zu reproduzieren. Der daraus resultierende Betrag wird als Substanzwert bezeichnet und entspricht praktisch dem Wiederbeschaffungswert. Im Substanzwert inbegriffen sind materielle Vermögenswerte wie Lagerbestände, der Fuhrpark oder Maschinen. Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern und Vermögenswerten des Substanzwertes gehören Patente und Software, sowie der Kundenstamm und Lieferbeziehungen. Die Reproduktionskosten für immaterielle Werte sind immer nur eine Schätzung. Ist die Bewertung der immateriellen und materiellen Werte abgeschlossen, kommt es zum Unternehmensvergleich, um eine realistische Einschätzung des Unternehmenswertes zu erhalten. Auf Basis all der ermittelten Werte und mithilfe des Substanzwertes können wir dann eine Spanne für den Unternehmenswert berechnen.
Wichtig dabei zu beachten ist, dass das Substanzwertverfahren nur ein Aspekt der Unternehmensbewertung ist und nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt. Daher ist es empfehlenswert, das Substanzwertverfahren immer in Verbindung mit anderen Verfahren wie der Ertragswertmethode oder dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu kombinieren, um eine umfassende Unternehmensbewertung zu erhalten.
Das Mittelwertverfahren ist eine Methode der Unternehmensbewertung, die auf der Annahme beruht, der Unternehmenswert entspreche proportional den Gewinnen oder Umsätzen einer Firma. Es gibt zwei Varianten des Mittelwertverfahrens:
1. Multiplikatorverfahren: Ein Multiplikator wird auf den Gewinn oder Umsatz angewendet, um den Unternehmenswert zu berechnen. Dieser Multiplikator wird in der Regel auf Basis von Vergleichsdaten aus der Branche und Marktanalysen ermittelt.
2. Durchschnittsverfahren: Der Durchschnitt der Gewinne oder Umsätze der letzten Jahre dient als Basis für die Bewertung. Die Anzahl der Jahre, die in die Berechnung einbezogen werden, hängt von der Branche und der Stabilität der Firma ab.
Das Mittelwertverfahren kann bei Firmen angewendet werden, die bereits etabliert sind und über eine stabile Ertragslage verfügen. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass es auch Nachteile hat, wie zum Beispiel die Vernachlässigung anderer Faktoren, die den Unternehmenswert beeinflussen können, wie das Risiko oder das Potenzial für zukünftiges Wachstum. Daher sollte das Mittelwertverfahren immer in Kombination mit anderen Verfahren wie der Ertragswertmethode oder dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren eingesetzt werden, um eine umfassende Bewertung zu erhalten.
Das Marktwertverfahren ist ein Verfahren zur Unternehmensbewertung, das auf dem Prinzip von Angebot und Nachfrage basiert. Es geht davon aus, dass der Wert einer Firma durch den Preis bestimmt wird, den ein Käufer bereit ist zu zahlen, wenn die Firma auf dem freien Markt zum Verkauf stünde.
In der Regel wird das Marktwertverfahren bei börsennotierten Unternehmen angewendet, da hier die Marktpreise der Aktien aufgrund der ständigen Transaktionen an der Börse verfügbar sind. Der Marktwert wird aus der Multiplikation der Anzahl der ausgegebenen Aktien mit dem aktuellen Marktpreis pro Aktie ermittelt.
Es kann jedoch auch bei nicht-börsennotierten Firmen angewendet werden, indem ähnliche Firmen oder Branchendaten herangezogen und ein Vergleichswert ermittelt wird.
Das Marktwertverfahren bietet den Vorteil, dass es den aktuellen Marktbedingungen und dem tatsächlichen Interesse potenzieller Käufer entspricht. Allerdings kann es bei nicht-börsennotierten Unternehmen schwierig sein, Vergleichsdaten zu finden, was die Anwendung des Bewertungsverfahrens einschränkt. Zudem vernachlässigt dieses Bewertungsverfahren allein wesentliche Einflussfaktoren, die für den Firmenwert relevant sind, wie beispielsweise das Risiko und das Potenzial für zukünftiges Wachstum. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, das Marktwertverfahren stets in Kombination mit anderen Bewertungsmethoden wie dem Ertragswertverfahren oder der Discounted-Cash-Flow-Methode anzuwenden, um eine vollständige Bewertung zu erzielen.
Discounted Cash Flow (DCF) steht für abgezinster Zahlungsstrom. Die Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF-Verfahren) ist wie das Ertragswertverfahren eines der zukunftsorientierten Bewertungsverfahren. Bei dieser Methode steht nicht der gegenwärtige Unternehmenswert im Mittelpunkt, sondern die zukünftige Entwicklung und der potenzielle Wert durch die Abzinsung in der Zukunft entstehender Einnahmen im Fokus. Dafür wird ein Bewertungsstichtag festgelegt, ab dem sämtliche Cash Flows des entsprechenden Unternehmens abgezinst werden. Diese Analyse (nach der Entity- oder Equity-Methode) von kommenden Gewinnen und Entwicklungen ergibt mithilfe der Abzinsung ein realistisches Bild der gegenwärtigen Situation einer Firma.
Obwohl sowohl die DCF-Methode als auch das Ertragswertverfahren zukünftige Bewertungsverfahren sind, beruhen sie nicht auf dem gleichen Prinzip. Während die Vorgehensweise beim DCF-Verfahren sämtliche Cash Flows miteinbezieht (Gewinne, Ausgaben und Steuern), bilden beim Ertragswertverfahren lediglich die zukünftigen Erträge die Grundlage der Berechnung.